«Genau!», ruft Justin Gatlin. –
„Ruhe auf den billigen Plätzen, Justin.“ (Justin Gatlin hat als U20-Athlet mit Amphetamin gedopt und 2006 mit Testosteron)
Es gibt Aufputschmittel (Amphetamine), Anabolika (Testosteron, Nandrolon, Wachstumshormone etc.) und illegale, die Sauerstoffkapazität des Blutes erhöhende Massnahmen (EPO, Eigenblutdoping etc.).
Für diejenigen Doping-Mittel, welche einen Effekt auf einen zeitlich beschränkten Horizont haben, ein paar Tage, Wochen, vielleicht Monate rechtfertigt sich eine Strafe von nur 2 Jahren für Ersttäter (z.B. Aufputschmittel oder Eigenblutdoping).
Nicht gerechtfertigt ist eine solche Strafe beispielsweise für Anabolika oder Gendoping. Anabolika verändern den Körper – und zwar bleibend. Wer seinem Körper den Muskelwachstumsschub geimpft hat, wird diesen Zustand praktisch halten können, ohne Doping. Anabolika kurbeln das Wachstum der Muskeln an. Diese wachsen über den genetisch vorgegeben „Plan“ dieses Körpers hinaus. Dasselbe passiert beim Einsatz von Myostatinblockern, die ein Gen ausschalten, welches das Muskelwachstum bremst. Wer sich auf diese Weise gedopt hat, wird auch nach 2 Jahren Sperre von seinem Vergehen weiter profitieren. Vergleichbar einem Bankräuber, der hinter Gitter muss, aber das Raubgeld später trotzdem gewinnbringend an der Börse anlegen darf. Die Börse ist in der Leichtathletik der Start an Meetings.
Was hindert ein Wurftalent aus einem Ostblockstaat oder in Südamerika oder in Afrika, ohne Aussicht anderswie einen besseren Lebensstatus zu erlangen, eine Dopingsperre zu riskieren, sagen wir im Alter von 19-22 Jahren, um danach noch 10 Jahre in der Diamond League Geld zu verdienen?
Ein auf diese Weise gedopter Athlet lacht sich ins Fäustchen, wenn er wie der Bankräuber den eigentlichen Gewinn (Kraftzuwachs) behalten darf und nur 2 Jahre Sperre aufgebrummt bekommt. Auch Justin Gatlin lacht. Nur total 5 Jahre war er gesperrt (statt der ursprünglich verhängten 2 + 8 Jahre) und er verdiente ab 2010 wieder munter Start- und Preisgelder und kassierte Werbeeinnahmen (NIKE’s got sympathy for the devil).
In diesem Sinne wäre eine Überarbeitung der Dopingsanktionen anzustreben.
Wie löst man aber das Problem, dass jemand sich zum «Mutanten» pulverisiert hat? Man kann ihm die Muskeln und damit das Handlungspotential nicht entfernen. Da stellen sich dieselben Fragen, wie bei der Frage, wann ist ein Mensch zwischen Frau und Mann noch eine Frau? Die Antwort muss für mich in beiden Fällen gleich lauten, zum Schutz der Athleten. Wer Merkmale einer Abweichung von der Norm zeigt, hat keine Starterlaubnis.
Wer also mit Anabolika gedopt hat, hat entsprechend keine Starterlaubnis mehr, weil er sich über sein natürliches Potential hinaus «erweitert» hat und damit nicht mehr «derselbe» ist – und ein Rückgängigmachen nicht möglich ist.
Wer es ganz «sauber» machen will – sorry für die Anleitung, aber der Plan ist zu einfach, als das man ein Geheimnis darum machen müsste -, der «pausiert» nach der Kateogie U20 für 2 Jahre, sprich löst keine Lizenz seines Landesverbands und ist damit nicht mehr registriert – und wird nicht mehr kontrolliert-, und lässt sich den notwendigen Stoff ausserhalb der Kontrollpools einführen, 1 Jahr dopen, 1 Jahr wieder auf die Kontrollliste setzen lassen und nach 2 Jahren wieder als startberechtigter Mutant äh…Athlet antreten. Gegen ein solches Vorgehen kann man praktisch nicht vorgehen. Es gilt die alte Weisheit: „Erwischt werden nur die Dummen.“ (Sorry Justin).